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Elektronische Rechnungslegung in Österreich

Vereinfachte Regelung

Seit 1. Januar 2013 ist das Abgabenänderungsgesetz 2012 in Kraft, mit welchem auch die Regelungen zur elektronischen Rechnungslegung vereinfacht und erleichtert wurden.

Der leistende Unternehmer darf eine Rechnung iSd UStG elektronisch per E-Mail, als E-Mail-Anhang, Web-Download, PDF- oder Textdatei oder als Fax-Rechnung an einen anderen Unternehmer übermitteln. Voraussetzung ist, dass der Leistungsempfänger dieser Art der Rechnungsausstellung zustimmt.

Voraussetzung für das Vorliegen einer zum Vorsteuerabzug berechtigenden elektronischen Rechnung ist, dass die Echtheit der Herkunft der elektronischen Rechnung, die Unversehrtheit ihres Inhalts und ihre Lesbarkeit gewährleistet sind (vgl. a.§ 11 Abs. 1 und Abs. 1a UStG). Dies haben Leistungserbringer und Leistungsempfänger unabhängig voneinander in ihrem Verfügungsbereich sicherzustellen.

Jeder Unternehmer kann daher das für ihn geeignete Verfahren zur Sicherstellung dieser drei Voraussetzungen frei wählen.

Da diese drei Voraussetzung ebenfalls durch Zertifikate von CAcert erfüllt bzw. sichergestellt werden, ist davon Auszugehen, dass elektronische Rechnungen mit Zertifikaten von CAcert signiert werden können. Daher kann durch diese Vereinfachung der Gesetzeslage CAcert in Österreich im Geschäftsverkehr genutzt werden.



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AustrianCommunity/Rechnungslegung (last edited 2013-06-16 09:26:29 by EtienneRuedin)