ACHTUNG!!! WIP
Rechtsformen für die Organisations-Assurance in Deutschland
Wikipedia-Link: Übersicht über Rechtsformen in Deutschland.
Contents
Einleitung und Hinweise
Die 'FIRMA' ist in Deutschland als der Name des Unternehmens, der Gesellschaft oder der Institution definiert, unter der der Assuree handelt und oder auftritt. Die genaue Definition gem. HGB kann in den Paragrafen 17-19, 22, 24, 30, 37a nachgelesen werden. Die Texte können unter http://www.juris.de nachgeschlagen werden.
Lange Firmennamen in Zertifikaten
Im Rahmen einer Org Assurance einer GmbH wurde festgestellt, dass der Name der Organisation im Zertifikat nicht länger als 50 Zeichen sein darf, da sonst keine Zertifikate erzeugt werden. Um eine Lösung zu finden, eine ziemlich lange Firma (knapp 100 Zeichen) auch in ein Zertifikat zu zwängen, wurde mit dem Registergericht (in diesem Fall AG Freiburg) gesprochen, dabei wurde festgestellt, dass die technischen Gegebenheiten im Internet logischerweise nicht alle Spezialitäten der Rechtsprechung in allen Ländern Rechnung tragen kann. Um das Problem zu lösen, wurde vereinbart, dass die lange Firma so sinnvoll abgekürzt wird UND um einen Vermerk (Registergericht und HR-Nummer) ergänzt werden muss. Damit ist die Eindeutigkeit des Namens der Firma gewahrt, da es an jedem Registergericht jede HR-Nummer nur einmal gibt. Selbst wenn eine Abfrage des kurzen Firmennames unter www.handelsregister.de mehrere Treffer ergibt, kann über Informationen des Registergerichtes und der HR-Nummer die Firma eindeutig Identifiziert werden.
Abfragen bei Registern
Zur Diskussion! Da, zumindest in Deutschland, einige Infomationen auch kostenlos veröffentlicht werden müssen, Sollte der Org Assurer prüfen, ob es nicht reicht diese Informationen abzufragen. Die kostenpflichtige Auskunft aus dem Handelsregister liefert nämlich keine Informationen, die wir in Zertifikaten bestätigen, mehr als die kostenlose Auskunft. Insbesondere die Unterschriftenregelung und -berechtigung gehört zu den Informationen die kostenlos verfügbar sind. Alle Informationen die wir prüfen und bestätigen sollen und können, gehören in Deutschland zur PUBLIC DOMAIN das heisst, diese sind frei verfügbar.
Einzelunternehmen
Einzelfirma (Gewerbetreibende oder Freiberufler)
WIP!!!
Rechtsformen:
Einzelfirma in den Ausprägungen
- Gewerbebetrieb (Einzelunternehmer)
- Freiberufler (sog. Katalogberufe: Rechtsanwalt, Architekt, Steuerberater,...)
- Fortsetzung folgt...
Organisations Assurance möglich:
- ja
vorzulegende Dokumente zum Nachweis:
bei Gewerbebetrieben:
- Angaben über den Unternehmer können über das Gewerberegister der Gemeinde abgefragt werden.
bei Freiberuflern:
- Hier muss man Phantasie walten lassen und detektivische Feinarbeit leisten. Die meisten Freiberufler sind auch in diversen Amtlichen oder Standesrechtlichen Listen oder Verzeichnissen geführt, oder brauchen eine Genehmigung. Diese muss dann vorgelegt werden und auf Konsistenz (Namen, Adressen...) zum COAP-Antrag geprüft, und zu den Unterlagen genommen werden.
Für Rechtsanwälte gibt es ein bundesweites amtliches Verzeichnis:
Für jede Prüfung und Vergleich der irgend einen Aspekt der COAP-Angaben belegt, bzw. bestätigt sollte die Dokumentation durch die Dokumente belegt und zur Prüfungsdokumentation hinzugefügt werden.
Achtung!
Viele Einzelunternehmer geben sich einen Firmennamen!
(im englischen Sprachraum als "Doing Business As" = DBA bezeichnet)
Beispiel:
Die Firma International Business Machines Corporation kennt kaum einer, IBM kennt jedes Kind. Das ist die gleiche Firma!
Im deutschen Sprachraum ist das nur eingeschränkt möglich und zulässig.
Wenn ein Einzelunternehmer seiner Firma einen griffigen Namen geben will, muss jederzeit erkennbar sein, wer die persönlich haftbare Person ist, gegen die Forderungen geltend gemacht werden müssen.
Daher sind diese Firmennamen NUR als ganzes, das bedeutet incl. des persönlich Haftenden zulässig.
Eine Schwierigkeit, die sich dadurch ergibt, ist, dass Markennamen und -rechte nur schlecht überprüft werden können. Es ist also darauf zu achten, dass offensichtlich bereits als Marke registrierte Namen NICHT bestätigt werden!
bzw. Nur für die Rechteinhaber bestätigt werden (gegen Nachweis!!!)
Mögliche Vertretungsberechtigungen:
muss sich aus der Firma (dem Namen des Unternehmens incl. des pers. Haftenden) ergeben.
Unterschriftsberechtigung:
ist entweder aus dem Namen der Firma ersichtlich (Name des Gewerbetreibenden bzw. Freiberuflers) oder aus dem Eintrag in einem der o.g. Registern ersichtlich.
***not ready yet!***
Eingetragener Kaufmann / Eingetragene Kauffrau
Rechtsformen:
- Eingetragener Kaufmann / Eingetragene Kauffrau (e. K., e. Kfm., e. Kffr.)
Organisations Assurance möglich:
- ja
vorzulegende Dokumente zum Nachweis:
- Original Handelsregisterauszug (gesiegelt)
- Beglaubigte Kopie des Handelsregisterauszuges
- Online Auszug (www.handelsregister.de, pro Auszug €4,50)
Mögliche Vertretungsberechtigungen:
Einzelvertretungsberechtigung durch Kaufmann / Kauffrau
Unterschriftsberechtigung:
Kaufmann / Kauffrau laut Registerauszug
Schreibweise des Unternehmensnamens:
Kann dem Registerauszug entnommen werden
Personengesellschaften
Personengesellschaften bestehen aus natürliche Personen. Diese haben für CAcert den Vorteil, dass Sie immer einen offizielles ID-Dokument besitzen (Personalausweis, Reisepass, aber auch Gewerberegistereintrag). Das heißt wir können Sie gem. der geltenden Policies auch assuren! Wir müssen hier die folgenden Einzelfälle unterscheiden:
Gesellschaft des bürgerlichen Rechts
Rechtsform:
- Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR)
Organisations Assurance möglich:
- ja, muss noch geprüft werden (Optionen: ja, nein, muss noch geprüft werden)
vorzulegende Dokumente zum Nachweis:
- Gesellschaftervertrag (original/beglaubigte Anschrift)
- Gewerbeanmeldung
Mögliche Vertretungsberechtigungen:
- alle Gesellschafter (mindestens 2) gemeinsam
- Einzelvertretungsberechtigung
- gemeinschaftliche Vertretungsberechtigung
==> Unterschiedliche Vertretungsberechtigungen möglich, die jeweils vorliegende Form ist im Gesellschaftervertrag niedergelegt
Unterschriftsberechtigung:
- Kann aus dem Gesellschaftervertrag entnommen werden.
Schreibweise des Unternehmensnamens:
Kann aus dem Gesellschaftervertrag entnommen werden. Es müssen ein Vorname und der Nachname alle Gesellschafter enthalten sein.
Offene Handelsgesellschaft
Rechtsform:
- Offene Handelsgesellschaft (OHG)
sowie deren Mischformen: OHG mbH, GmbH & Co. OHG, AG & Co. OHG
Organisations Assurance möglich:
- ja
vorzulegende Dokumente zum Nachweis:
- Original Handelsregisterauszug (gesiegelt)
- Beglaubigte Kopie des Handelsregisterauszugs
- Online Auszug (www.handelsregister.de, pro Auszug €4,50)
Mögliche Vertretungsberechtigungen:
- Einzelvertretungsberechtigung
- gemeinschaftliche Vertretungsberechtigung
==> Unterschiedliche Vertretungsberechtigungen möglich, die jeweils vorliegende Form ist im Registerauszug ersichtlich
Unterschriftsberechtigung:
Kann dem Registerauszug entnommen werden.
Schreibweise des Unternehmensnamens:
Kann dem Registerauszug entnommen werden.
Partnerschaftsgesellschaft, Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung
Rechtsform:
- Partnerschaftsgesellschaft (PartG)
Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartGmbB) [Eintragung seit 19.07.2013 möglich; s. BGBl 2013, 2386]
Organisations Assurance möglich:
- ja
vorzulegende Dokumente zum Nachweis:
- Original Partnerschaftsregisterauszug (gesiegelt)
- Beglaubigte Kopie des Partnerschaftsregisterauszugs
Online Auszug (www.unternehmensregister.de, www.handelsregister.de, pro Auszug €4,50) [Stand 2013-07-22: noch nicht für die PartGmbB]
Mögliche Vertretungsberechtigungen:
- Einzelvertretungsberechtigung
- gemeinschaftliche Vertretungsberechtigung
==> Unterschiedliche Vertretungsberechtigungen möglich, die jeweils vorliegende Form ist im Registerauszug ersichtlich
Unterschriftsberechtigung:
Kann dem Registerauszug entnommen werden.
Schreibweise des Unternehmensnamens:
Kann dem Registerauszug entnommen werden.
Kommanditgesellschaft
Rechtsform:
- Kommanditgesellschaft (KG)
sowie deren Mischformen: UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, GmbH & Co. KG, AG & Co. KG und Stiftung & Co. KG
Organisations Assurance möglich:
- ja
vorzulegende Dokumente zum Nachweis:
- Original Handelsregisterauszug (gesiegelt)
- Beglaubigte Kopie des Handelsregisterauszugs
- Online Auszug (www.unternehmensregister.de, pro Auszug €4,50)
Mögliche Vertretungsberechtigungen:
- Einzelvertretungsberechtigung (Komplementär)
- beauftragter Geschäftsführer (steht auch im Registerauszug!)
Unterschriftsberechtigung:
- Komplementär
- sonstige befugte Personen lt. dem Registerauszug
Schreibweise des Unternehmensnamens:
Kann dem Registerauszug entnommen werden.
Juristische Personen des Privatrechts
Juristische Personen sind Organisationen die durch Eintragung in einem öffentlichen Register zu einer eigenen Rechtspersönlichkeit werden.
Eingetragene Vereine
Rechtsformen:
- eingetragener Verein (e. V.) Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG)
Organisations Assurance möglich:
- ja
vorzulegende Dokumente zum Nachweis:
- Original Vereinsregisterauszug (gesiegelt)
- Beglaubigte Kopie des Vereinsregisterauszugs
- Online Auszug (www.unternehmensregister.de, pro Auszug €4,50)
Mögliche Vertretungsberechtigungen:
- Einzelvertretungsberechtigung
- gemeinschaftliche Vertretungsberechtigung
==> Unterschiedliche Vertretungsberechtigungen möglich, die jeweils vorliegende Form ist im Registerauszug ersichtlich
Unterschriftsberechtigung:
- Kann dem Registerauszug entnommen werden.
Schreibweise des Unternehmensnamens:
Kann dem Registerauszug entnommen werden.
Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Unternehmergesellschaft, Aktiengesellschaft
Rechtsformen:
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), Gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung (gGmbH) Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) (UG (haftungsbeschränkt)) Aktiengesellschaft (AG), Gemeinnützige Aktiengesellschaft (gAG), Europäische Aktiengesellschaft (SE)
Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) sowie deren Mischformen: GmbH & Co. KGaA, AG & Co. KGaA, und Stiftung & Co. KGaA
Organisations Assurance möglich:
- ja
vorzulegende Dokumente zum Nachweis:
- Original Handelsregisterauszug (gesiegelt)
- Beglaubigte Kopie des Handelsregisterauszuges
- Online Auszug (www.handelsregister.de, pro Auszug €4,50)
Mögliche Vertretungsberechtigungen:
- Einzelvertretungsberechtigung
- gemeinschaftliche Vertretungsberechtigung
==> Unterschiedliche Vertretungsberechtigungen möglich, die jeweils vorliegende Form ist im Registerauszug ersichtlich
Unterschriftsberechtigung:
- Kann dem Registerauszug entnommen werden.
Schreibweise des Unternehmensnamens:
Kann dem Registerauszug entnommen werden.
Genossenschaften
Rechtsformen:
- eingetragene Genossenschaft (eG) Europäische Genossenschaft (SCE)
Organisations Assurance möglich:
- ja
vorzulegende Dokumente zum Nachweis:
- Original Genossenschaftsregisterauszug (gesiegelt)
- Beglaubigte Kopie des Genossenschaftsregisterauszugs
- Online Auszug (www.unternehmensregister.de, pro Auszug €4,50)
Mögliche Vertretungsberechtigungen:
- Einzelvertretungsberechtigung
- gemeinschaftliche Vertretungsberechtigung
==> Unterschiedliche Vertretungsberechtigungen möglich, die jeweils vorliegende Form ist im Registerauszug ersichtlich
Unterschriftberechtigung:
- Kann dem Registerauszug entnommen werden.
Schreibweise des Unternehmensnamens:
Kann dem Registerauszug entnommen werden.
Stiftungen bürgerlichen Rechts
Rechtsformen:
- Stiftung
Organisations Assurance möglich:
- ja
vorzulegende Dokumente zum Nachweis:
- Originalauszug aus dem Stiftungsverzeichnis (gesiegelt)
- Beglaubigte Kopie aus dem Stiftungsverzeichnis
- Online Auszug je nach Bundesland:
Bundesland
Adresse
Kosten
Baden-Württemberg
€0,00
Nordrhein-Westfalen
€0,00
Mögliche Vertretungsberechtigungen:
- Einzelvertretungsberechtigung
- gemeinschaftliche Vertretungsberechtigung
==> Unterschiedliche Vertretungsberechtigungen möglich, die jeweils vorliegende Form ist im Stiftungsverzeichnis ersichtlich
Unterschriftberechtigung:
- Kann dem Stiftungsverzeichnis entnommen werden.
Schreibweise des Unternehmensnamens:
Kann dem Stiftungsverzeichnis entnommen werden.
Juristische Personen öffentlichen Rechts
Körperschaften des öffentlichen Rechts
Universitäten
Ausarbeitung fehlt
Anstalten des öffentlichen Rechts
Schulen
Rechtsform:
- nicht rechtsfähige Anstalt öffentlichen Rechts, deshalb kommt es immer darauf an wer der Schulträger ist.
Organisations Assurance möglich:
ja, wenn es eine staatliche Schule ist
Bundesland
Gesetz und Paragraph
Hessen
Niedersachsen
zu prüfen bei privatem Schulträger
vorzulegende Dokumente zum Nachweis:
- Beglaubigte Kopie der Bestellungsurkunde des Schulleiters
Mögliche Vertretungsberechtigungen:
- Einzelvertretungsberechtigung
- gemeinschaftliche Vertretungsberechtigung
Unterschriftsberechtigung:
- Kann der Bestellungsurkunde entnommen werden entnommen werden.
Schreibweise des Unternehmensnamens:
- in Hessen: Urkunde des kommunalen Schulträgers (nach § 142 Abs 2 HSchG)
Stiftungen des öffentlichen Rechts
Ausarbeitung fehlt
Vorlage / Noch auszuarbeitende vorgehensweise
Bitte kopieren und unter der Passenden Überschrift (Natürliche / juristische Person) einsortieren!
weitere Formen die noch beschrieben werden müssen
- Einzelfirma
nicht eingetragene Vereine (?: http://de.wikipedia.org/wiki/Verein )
- Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG)
- Stiftungen
- öffentliche
- privatrechtliche
- gemeinnützige
- Körperschaften öffentlichen Rechts
- Anstalten öffentlichen Rechts
- Ausländische Rechtsformen (Ltd., SE)
Rechtsform:
- Gesellschaftsform
Organisations Assurance möglich:
- ja (Optionen: ja, nein, muss noch geprüft werden)
vorzulegende Dokumente zum Nachweis:
- Original Vereinsregisterauszug (gesiegelt)
- Beglaubigte Kopie des Vereinsregisterauszuges
- Online Auszug (www.handelsregister.de, pro Auszug €4,50)
Mögliche Vertretungsberechtigungen:
- Einzelvertretungsberechtigung
- gemeinschaftliche Vertretungsberechtigung
==> Unterschiedliche Vertretungsberechtigungen möglich, die jeweils vorliegende Form ist im Registerauszug ersichtlich
Unterschriftsberechtigung:
- Kann dem Registerauszug entnommen werden.
Schreibweise des Unternehmensnamens:
Kann dem Registerauszug entnommen werden.
Links für OA / die bei den Prüfungen helfen:
gesellschaftsrechtliche Prüfungen
Handelsregister (HRA, HRB, GnR, VR, PR): http://www.handelsregister.de
ebenfalls: http://www.unternehmensregister.de
private Seite, die mehr Angaben kostenlos macht: https://www.online-handelsregister.de
Domainrechtliche Prüfungen
- Domainregistrare
.eu Domains beim Eurid Whois Datenbank
.de Domains beim Denic Whois Datenbank
sonstige Domains Robtex - Das Allroundwerkzeug für Domainchecks
weiterführende Links:
Rechtsformen in Deutschland (Wikipedia) - http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsform#Deutschland
Tabellarische Übersicht - http://www.apk.de/infos/rechtsfo.htm
IHK Info - http://www.berlin.ihk24.de/produktmarken/recht_und_fair_play/rechtsformen/index.jsp