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Akzeptierbare Dokumente aus der Schweiz

Primäre Dokumente

Pass

In der Schweiz sind mehrere Generationen von gültigen Pässen im Umlauf:

Daten im Pass

Identitätskarte (ID)

Die Identitätskarte (ID) ist auch ein primäres Ausdweisdokument für Schweizer. http://www.schweizerpass.admin.ch/pass/de/home/ausweise/identitaetskarte.html

Merkmale

Einige Merkmale, um eine Schweizer ID überprüfen zu können. Ziemlich sicher gibt es noch mehr:

Führerausweis

Kreditkartenformat (seit 2003)

Führerausweis im Kreditkartenformat Weiterhin gültiger Führerausweis Informationen über den aktuellen Führerausweis (wird seit 2003 ausgestellt) können unter http://www.astra2.admin.ch/media/pdfpub/2003-10-20_2261_d.pdf (pdf) nachgeschaut werden. Sie sind den Führerausweisen der EU ähnlich.

Papierformat («Lappen»)

Auch ältere Führerausweise, die vor 2003 ausgestellt worden sind, können als primäre Ausweisdokumente verwendet werden, da sie weiterhin gültig sind. Diese bestehen aus festem Papier und die Foto ist mit einem Prägestempel versehen (das heisst, der Stempelabdruck ist auf der Rückseite sicht- und spürbar als Spiegelbild erkennbar). Die obere Hälfte der Titelseite ist dreisprachig und mit dem Siegel der Eidgenossenschaft, sowie dem CH-Signet versehen. Die untere Hälfte der Titelseite (nach «ausgestellt durch:») je nach Kanton unterschiedlich beschriftet. Die für die Assurance nötigen Angaben befinden sich auf Seite 2: Name, Adresse, Geburtsdatum, Heimatort, Ort und Datum der Ausstellung, Unterschrift des Inhabers, Foto. Der Ausweis ist unbeschränkt in der Gültigkeit.

Ausländerausweis

Biometrischer Ausländerausweis für Drittstaatenangehörige ab 2011 Auch bekannt als «Aufenthaltsbewilligung» (B), «Niederlassungsbewilligung» (C) oder «Grenzgängerbewilligung». Aussehen für B und C ähnlich der Identitätskarte. Die Ausweise aus dem Asylbereich (N, F, S) sehen ähnlich der alten Halbtaxabonnemente aus. Der Ausländerausweis wird von der kantonalen Fremdenpolizei/Migrationsbehörde basierend auf dem vorgelegten ausländischen Reisepass ausgestellt, wobei die darin gemachten Angaben nicht auf ihre zivilstandesamtliche Korrektheit überprüft werden (können). Deshalb gelten sie formell nicht als Identitätsausweis, sondern aus Aufenthaltstitel. De facto sind sie für viele Leute eben doch ein Identitätsausweis und werden im täglichen Leben oft auch als solche akzeptiert.

(Biometrische) Aufenthaltstitel B/C

Gemäß Rundschreiben des Bundesamts für Migration) erhalten ab dem 24.Januar 2011 – jedoch erst bei Ablauf des alten Ausweises – Personen, die einem Staat ausserhalb der EU oder EFTA angehören, einen neuen Ausländerausweis mit biometrischen Daten (siehe Abbildung). Optisch ist der Unterschied zum «normalen» Ausländerausweis minim. An Stelle des Biometrie-Symbols hat der «normale» ein Parallelogramm. Im nicht sichtbaren Chip des Ausländerausweises ein Foto sowie zwei Fingerabdrücke und die Unterschrift gespeichert.

Grenzgängerausweis Das Symbol 3 zeigt an, dass sich in dieser Karte ein (fast) nicht sichtbarer Chip mit biometrischen Daten befindet. Links davon befinden sich die Buchstaben CHE. Der Ausweis ist nur noch einsprachig in der Landessprache der ausgebenden Stelle. Die Daten sind: 4 Name, Vorname(n), 5 Gültigkeitsdauer, 6 Ausstellungsort und -datum, 7 Art des Ausweises und Grund, weshalb er ausgestellt worden ist (Es können auch mehrere Gründe sein), 9 Unterschrift des Inhabers.

Sicherheitsmerkmale: Siegelstempel im Bereich der rechten Stirnhälfte bis zum Gültigkeitsadatum. Dieser zeigt in der Mitte eine Weltkugel, die in zwei sich gegenüberstehenden E kippen. Im breiten Rand sind Sterne. Auf der Rückseite sind über Geburtsdatum/Herkunftsland eine Schweizerkarte mit Kantonsgrenzen aufgedruckt. Rechts davon befindet sich in einem kleinen ovalen Medaillon die Foto des Inhabers, welche bei Bewegung in den Buchstaben des Aufenthaltsstatus (B,C,F,L,S) kippt. Links der genannten Angaben läßt sich davon unter Umständen unter der Haut des Ausweises der nicht sichtbare Chip erahnen.

Übersicht

Ausländerausweis für vorläufig aufgenommene abgewiesene Asylbewerber

Kürzel

Aufenthaltstitel

Gültigkeitsdauer

Pass/ID*

Bemerkungen

A

Saisonier

9 Monate

 Fälschung, da seit Jahren nicht mehr ausgegeben

B

Jahresaufenthalt

1 Jahr

meistens

C

Niederlassung

ja

unbeschränkter Aufenthalt nach 10 Jahren.

Ci

(?)

ja

Angehörige von ausländischen Diplomaten, etc.

F

Vorläufige Aufnahme

1 Jahr

meistens

kann jederzeit widerrufen werden (sobald Ausreise zumutbar)

G

Grenzgänger

ja

Kein Primärausweis, da ein deutscher, französischer, italienischer, liechtensteinischer oder österreichischer Pass oder ID zwingend vorhanden ist.

L

Kurzaufenthalt

Monate

ja

N

Asylbewerber

6 Monate

hinterlegt

S

Schutzbedürftigter

vermutlich Fälschung, da normalerweise nicht ausgegeben

Alle Aufenthaltstati gibt es auch mit dem Zusatz «EU/EFTA» für Angehörige aus diesen Freihandelszonen. * sollte zusätzlich über einen gültigen Reisepass/ID seines Heimatlandes verfügen

Sekundäre Dokumente

Das Generalabonnement Rückseite mit Name, geburtsdatum, etc. Beim GA steht statt "1/2" analog "GA AG".

General-Abonnement der Schweizerischen Bundesbahnen (GA)

Das GA ist den neueren Studentenausweisen ähnlich, zum Erhalt muss ein amtliches Dokument (Pass oder ID und bei Partner-GA zusätzlich eine Bestätigung der Einwohnerkontrolle) vorgelegt werden. Jedoch ist der Aussteller keine öffentliche Stelle, die ermächtigt ist, amtliche Dokumente auszugeben. Deshalb kann das GA nur als sekundäres Dokument akzeptiert werden.

Für das weitaus stärker verbreitete Halbtax-Abonnement gilt das Gleiche. Es ist gleich gestaltet, weist jedoch statt der Aufschrift "GA AG" (Vorderseite, rechts; Unterschrift fehlt) "1/2" (Rückseite, links) auf.

Behördenausweise

Diese Dokumente sind den Personalausweisen von Firmen ähnlich, auch wenn die Übersprüfung durch eine externe Stelle (Bundesanwaltschaft oder ähnlichen) erfolgt ist. Die Angestellten des Bunden erhalten beispielsweise einen solchen Personalausweis. Die Prüfung erfolgt durch die Bundesanwaltschaft und alle benötigten Daten sind auf dem Ausweis vorhanden. Da Grenzübertritte mit diesem Dokument nicht möglich sind, können sie als Dokumente für CAcert nicht als primäre Dokumente akzeptiert werden, als sekundäres (zusätzliches), jedoch schon.

Polizeiausweis

Aussteller ist eine kantonale Behörde, und es kann angenommen werden, dass die Personalien des Besitzer durch die ausstellende Behörde ausreichend geprüft wurden. Die benötigten Daten können vorhanden sein, je nach Kanton unterschiedlich, müssen aber nicht. Als Reisedokument sind diese Ausweise nicht zugelassen und somit haben sie den Status eines Personalausweises. Bei CAcert können sie als sekundäres Dokument akzeptiert werden.

Auch die folgenden Ausweise weisen nicht oder nur unvollständig die strengen Kriterien auf, welche CAcert an primäre Dokumente stellt. Deshalb können sie nur als sekundäre Dokumente zusätzlich zu mindestens einem primären Dokument verwendet werden, z.B. wenn dieses eine ältere Fotografie aufweist:

Es sei noch auf die beiden folgenden Listen verwiesen: Gelbe Identifikation der Post und SBB Kundenidentifikation. Beide bestätigen die Echtheit von Ausweisskopien für die Schweizer Banken oder die Suisse-ID. Die Post schliesst schweizerische, d.h. kantonale Ausländer- und Führerausweise aus, die SBB ein.


AcceptableDocuments/Switzerland/de (last edited 2016-08-18 07:14:00 by EtienneRuedin)