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Lehrplan 21 (Deutschschweiz)

Koordiniert durch die Erziehungsdirektorenkonferenz der deutschsprachigen Schweiz haben 21 deutschsprachige Kantone einen Lehrplan ausgearbeitet, der als Grundlage für die jeweils eigenen kantonalen Lehrpläne dient. Diese neuen Lehrpläne werden ca. in den Jahren 2017-2020 in den Kindergärten, Primar- und Sekundarschulen eingeführt. Die folgenden Zitate stammen aus dem Lehrplan des Kantons Zürich; in den anderen Kantonen können sie unter Umständen leicht abweichen.

Medien und Informatik

Medien

MI.1.1. Die Schüler können sich in der physischen Umwelt sowie in medialen und virtuellen Lebensräumen orientieren und sich darin entsprechend den Gesetzen, Regeln und Wertesystemen verhalten.

MI.1.1.c Die Schüler können Folgen medialer und virtueller Handlungen erkennen und benennen (z.B. Identitätsbildung, Beziehungspflege, Cybermobbing).

Im Bereich Identitätsbildung könnte ein Bezug zu echten und gefälschten oder unsicheren Identitäten hergestellt werden. Auch im Bereich der Beziehungspflege wäre ein Querbezug zum Vertrauensnetz (web of trust) möglich. (3.-6. Klasse)

MI.1.2. Die Schüler können Medien und Medienbeiträge entschlüsseln, reflektieren und nutzen.

Der Begriff entschlüsseln ist hier in einem anderen Kontext gemeint, als er bei CAcert verwendet wird.

MI.1.3. Die Schüler können Gedanken, Meinungen, Erfahrungen und Wissen in Medienbeiträge umsetzen und unter Einbezug der Gesetze, Regeln und Wertesysteme auch veröffentlichen.

MI.1.3.d Die Schüler können in ihren Medienbeiträgen die Sicherheitsregeln im Umgang mit persönlichen Daten einbeziehen (z.B. Angaben zur Person, Passwort, Nickname).

Auch wenn es hier den Lehrplanern in erster Linie darum geht, wann ein Kind seinen echten Namen angibt und wann ein Pseudonym, müsste man in der heutigen Zeit schon einen Schritt weiter gehen und sich fragen, ob der angegebene Name effektiv der echte Name ist - und schon sind wir bei der digitalen Signatur. (3.-6. Klasse)

MI.1.4. Die Schüler können Medien interaktiv nutzen sowie mit anderen kommunizieren und kooperieren.

MI.1.4.c Die Schüler können mittels Medien kommunizieren und dabei die Sicherheits- und Verhaltensregeln befolgen.

Und die Sicherheitsregel lautet: Versende e-Mails immer nur im Couvert (=verschlüsselt), sofern der Empfänger über einen Brieföffner verfügt. Zumindest müssen alle Sendungen digital signiert sein. Didaktischer Hinweis für Lehrer: Wegen der Chancengleichheit (und inoffiziell auch wegen der Sparmassnahmen) arbeitet die Schule wo immer möglich mit quelloffener und freier Software. Im Bereich Zertifikate gibt es freie X.509-Zertifikate bei CAcert.org. (3.-9. Klasse)

Über die CAcert Organisations-Assurance sollte es relativ einfach möglich sein dass sich Schulen ein Org-Konto erstellen lassen. Damit könnten z.B. (IT-)Lehrkraft den Schülern verhältnismäßig einfach Zertifikate ausstellen. Vermutlich sollte man sie am Besten "elektronische Schülerausweise" nennen :-). Dafür müssten lediglich die (bzw. mindestens eine) IT-Lehrkraft müssten CAcert-Mitglied und Assurer werden.

Im Rahmen der Schul-IT sollte es auch kein besonderes Problem sein dass das CAcert-Zertifikat nicht standardmäßig in den Browsern enthalten ist, denn dort ließe sich das Zertifikat auch verhältnismäßig einfach manuell installieren (über Windows-Domäne oder Install-Packages).

Informatik

MI.2.3. Die Schülerinnen und Schüler verstehen Aufbau und Funktionsweise von informationsverarbeitenden Systemen und können Konzepte der sicheren Datenverarbeitung anwenden.

MI.2.3.h Die Schüler können erklären, wie Daten verloren gehen können und kennen die wichtigsten Massnahmen, sich davor zu schützen.

(3.-6. Klasse)

MI.2.3.n Die Schüler können die Risiken unverschlüsselter Datenübermittlung und -speicherung abschätzen.

(7.-9. Klasse/1.-3. Sek.)

CAcert nimmt auch Minderjährige in die Gemeinschaft und als Assurer auf. Dies sind die Regeln.

noch zu ergänzen


Lehrplan21 (last edited 2019-01-17 22:51:54 by EtienneRuedin)