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Abkürzungen für österreichische Bundesländer - ÖNORM A 1080

Die österreichischen Bundesländer fallen gemäß ÖNORM A 1080 nicht mehr unter die allgemeinen Abkürzungsregeln. Es gibt nur mehr eine gültige Abkürzung pro Bundesland.

Für die Länder Tirol und Wien wird empfohlen keine Abkürzung anzuwenden.



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